Gehe in die Schule deines Kindes und finde selbst heraus, wie stark dort die Strahlenlast ist. Lade Dir dazu z.B. vorher die App „Fritz!App WLAN“ herunter. Folge den Anweisungen der App. Klicke dann auf „Umgebung“. Dort wird Dir dann detailiert angezeigt, wie stark die Sender sind, und wie viele im 2,4 Ghz senden und 5 Ghz Bereich. Die Anzahl der Sender siehst Du oben über der Grafik. Die Zahl kannst Du auch anklicken. Dann siehst Du alle Sender mit ihrem Namen. Wenn zwischen den Namen mal ein paar Felder frei sind also weiß bedeutet das, dass der Sender unsichtbar gemacht wurde. Dein Handy oder anderes Gerät würde somit dieses Wlan nicht erkennen. Die App Fritz!App Wlan kann auch diese unsichtbar gemachten erkennen.
Nehme gerne Kontakt mit uns auf. Wir können dann Dein Ergebnis und Vorgehensweise besprechen.
kontakt (at) eltern-gegen-schulwlan.de
Spreche über Dein Ergebnis mit anderen Eltern, schließe dich mit Ihnen zusammen und konfrontiert (nett und konstruktiv) gemeinsam die Schulleitung mit Deinem Ergebnis.
Informiere die Schulleitung über das Schreiben des Bundestages von 2023 und des europäischen Parlament (STOA Studie), welche Krebs nachgewiesen hat. Die Schule hat die Möglichkeit, dass Wlan in der Schule per Software an- oder abzuschalten. Und nur in dem Klassenraum zu aktivieren, wo es für die Schulstunde benötigt wird. Wenn Du „Glück“ hast, hat die Schule einen Wlansender nur auf dem Gang / Flur. Auch diesen kann man an- oder ausschalten. Nach der Unterrichtsstunde, wenn das Wlan nicht mehr gebraucht wird, kann das Wlan wieder per Software deaktiviert werden. Sollte die Schule diese Möglichkeit leugnen, dann stimmt diese Aussage nicht.
Schreibe den Schulträger der Schule Deines Kindes an, und informiere diesen über die Studien des Bundestages und europäischen Parlament (STOA Studie).
Gehe mit dem Kultusministerium deines Bundeslandes in den Kontakt.
Jedes Elternteil sollte mit den Behörden in den Kontakt gehen oder ihr unterschreibt gemeinsam.
Alle Parteien in Deutschland haben mit der Veröffentlichung der Studie des Bundestages 2023 Kenntnis darüber, dass Langzeitschäden bei Kindern nicht ausgeschlossen werden können.
Übrigenz:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2, Absatz 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ihr könnt für euer Schreiben gerne alles aus unserer Homepage www.eltern-gegen-schulwlan.de heraus kopieren und nutzen.